TIV – Klage gegen den neuen „Shell“-Partnervertrag

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Der „Tankstellen-Interessenverband e. V.“ (TIV) zieht vor Gericht gegen „Shell Deutschland“. Es geht um den bisherigen „Shell“-Partnervertrag und die darin fehlende unternehmerische Freiheit für „Shell“-Tankstellenpartner im Einkauf der Shopwaren. Die GmbH-Lösung der „Shell“ besteht darin, dass ein „Shell“-Tankstellenpartner eine GmbH führt und mit der Gesellschaft die Ausgabenstruktur im Voraus plant. In dieser Ausgabenstruktur ist auch das Geschäftsführer-Gehalt des Betreibers eingeplant. Dies ist nicht garantiert von „Shell“, sondern man muss es sich erst einmal verdienen mit dem eigenen Umsatz. Dann erst kann sich ein Partner das Gehalt selbst ausbezahlen.

Im neuen „Shell“-Partnervertrag soll der Shop im Franchise-Modell laufen. Der Konzern möchte das Risiko auf Schultern des Pächters lassen und gleichzeitig noch stärkere Vorgaben als bisher machen. Hier gibt es einen engen Korridor, der Shoplieferant „Carissa“ wird als Bezugsquelle vorgeschrieben. „Der Shop soll nach den Wünschen von ‚Shell‘ wie ein Franchise-System geführt werden, der Pächter hat somit keine unternehmerische Freiheit mehr“, sagt Herbert W. Rabl, Pressesprecher des TIV. „‚Aral‘ macht das mit ‚Rewe to go‘ anders und hat den Shop gleich in das Agentur-Risiko genommen, trägt also die Risiken weitgehend selbst. Der Pächter ist nicht verantwortlich für Abschreibungen und so weiter.“

„Shell“ hingegen möchte das Risiko bei Pächtern belassen. Weiterhin schließt „Shell“ hierbei einen Handelsvertreterausgleichsanspruch ausdrücklich aus. Hier scheint es so zu sein, als würde sich die Mineralölgesellschaft die Rosinen herauspicken wollen. „Den ‚Shell‘-Pächtern platzt der Kragen“, führt Rabl weiter aus. „Die Betreiber haben sich in Partnerforen zusammengetan und auch an den TIV gewandt.“ Der Verband stellt den bisherigen Vertrag im Hinblick auf die vorgegebenen Einkaufskonditionen auf den gerichtlichen Prüfstand. Daneben wird der neue Vertrag analysiert.

Enge Vorschriften für Unternehmer

Im Sommer ist ein Pressegespräch in Berlin im Haus der Bundespressekonferenz zu aus Sicht des Verbandes auch kartellrechtswidrigen Einkaufskonditionen in der Branche geplant. Darf ein Unternehmer so enge Vorschriften im Einkauf bekommen oder darf er sein Geschäft selbst gestalten? Welche Produkte er wo einkauft, wie er die Öffnungszeiten ausgestaltet – das alles steht zur Debatte. Das System Tankstelle sei laut TIV-Pressesprecher Herbert W. Rabl über die letzten 80 Jahre so optimiert worden, dass „freies Unternehmertum darin nicht mehr entwickelt werden kann“. Auf der anderen Seite für sei es für die MÖGs sehr angenehm, da die unternehmerischen Risiken beim Pächter liegen, dieser von MÖG abhängig ist und stets in Bittstellerposition, wenn es finanziell mal nicht reicht.“

Umgehung einer Bezahlung nach Tarif

Die Gesellschaften müssten eigentlich nach Tarifverträgen bezahlen, wenn sie die Tankstellen in Eigenregie mit Angestellten betreiben würden, „machen sie aber nicht, das wird umgangen durch GmbHs“, so Rabl. Statt beispielsweise 13 Euro hätte ein Tankstellenmitarbeiter gemäß Tarifvertrag dann plötzlich rund 20 Euro pro Stunde. Insgesamt gehe diese gewollte Einseitigkeit auf Kosten der Partner und auch auf Kosten der Zukunft der Branche. Heute sei es nicht mehr so attraktiv, Pächter zu werden. Obwohl ein Pächter eine große Verantwortung trägt, teilweise mehrere Tankstellen betreibt, komme man nicht an marktübliche Geschäftsführergehälter heran, so TIV-Pressesprecher Herbert W. Rabl. Das müsse sich ändern, um in Zukunft weiter ein erfolgreiches Tankstellengeschäft zu betreiben – eines, bei welchem sich beide Seiten wohl fühlen.

www.tankstellenverband.org

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