Verband des E-Zigarettenhandels – Kritik am Tabaksteuergesetz

Logo: Verband des E-Zigarettenhandels e. V.

Laut dem Verband des E-Zigarettenhandels e. V. sorgt der Gesetzgeber mit schwammigen Definitionen im Tabaksteuergesetz für eine allgemeine Rechtsunsicherheit in der gesamten Branche.

„Während auf großen Online-Plattformen sowie in Tankstellen und Kiosken weiterhin zahlreiche offensichtlich illegale Produkte ohne Tabaksteuer und mit Umgehung des Jugendschutzes angeboten werden und dem Staat somit Steuereinnahmen in Millionenhöhe entgehen, leidet der Fachhandel unter einer unzureichenden Begriffsbestimmung bezüglich der Produkte, die von der Tabaksteuergesetzgebung betroffen sind“, so der VdeH.

Dem Verband wurden Fälle vorgetragen, bei denen während Kontrollen in Fachgeschäften auch Hardware beziehungsweise Zubehör hinterfragt wurden. Mit der Begründung, dass es sich hierbei um „Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten“ handeln würde, wurden Inhaber und Angestellte unnötigerweise verunsichert.

Des Weiteren brauchen Zollbeamte und Händler klare Regelungen und ein besseres Gesetz. Mehrere Klagen, unter anderem vom VdeH selbst, sind eingereicht worden. Weder die unklaren Definitionen im Gesetz selbst, noch die unterschiedlichen Interpretationen einzelner Zollbehörden können bislang für Rechtssicherheit sorgen.

www.vd-eh.de

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